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USCIS nimmt die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitsbezogene Visen und Greencards unter dem Programm ("Premium Processing") wieder auf

USCIS hat angekündigt, dass es die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitsbezogene Visen und Greencards unter dem Programm ("Premium Processing") im Laufe des Monats Juni 2020 schrittweise wieder aufnehmen wird. Nur zur Klarstellung: Das Premium Processing-Programm ist die beschleunigte Bearbeitung von I-129-Petitionen für temporäre, nicht einwandernde Arbeitsvisa/Status und von I-140-Petitionen für einen dauerhaften Aufenthalt auf der Grundlage einer Beschäftigung innerhalb von 15 Kalendertagen nach Einreichung der Petition. Der USCIS hat 15 Tage Zeit, um zusätzliche Beweise anzufordern, zu genehmigen oder abzulehnen. Der USCIS stellt routinemäßig ein "Request for Evidence" ("RFE") oder ein "Notice of Intent to Deny" ("NOID") aus, um mehr Zeit zu gewinnen. Sobald die Antwort auf das RFE oder NOID eingereicht ist, hat der USCIS weitere 15 Kalendertage Zeit, um ein weiteres RFE oder NOID auszustellen, zu genehmigen oder abzulehnen. Für diese beschleunigte Dienstleistung muss der antragstellende Arbeitgeber oder der begünstigte Arbeitnehmer eine Gebühr von 1.440 US-Dollar entrichten. Trotz der routinemäßigen Zeitverzögerung durch das USCIS ist die Bearbeitungszeit in den meisten Visa- und Daueraufenthaltskategorien in der Regel schneller als die reguläre Bearbeitungszeit von mehreren Monaten.

Die Phasen der Wiederaufnahme des Premium Processings werden wie folgt ablaufen:

Am 8. Juni 2020 wird USCIS wieder Premium Processing für die folgenden Kategorien der Anträge anbieten:

  • H-1B-Petitionen, die vor dem 8. Juni eingereicht wurden, deren Entscheidung noch aussteht und die von der Höchstgrenze befreit sind (z.B. Petitionen, die von Petenten eingereicht wurden, die von der Höchstgrenze befreit sind, und Petitionen, die für Begünstigte eingereicht wurden, die zuvor auf die numerischen Zuteilungen angerechnet wurden).
  • Alle anderen Petitionen auf Formular I-129 (nicht H-1B-Petitionen) für Nicht-Einwanderer-Klassifikationen, die für die Premium-Procesing in Frage kommen und vor dem 8. Juni eingereicht wurden und deren Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Am 15. Juni 2020 wird USCIS die Prämienbearbeitung für die folgenden Kategorien der Anträgewieder aufnehmen:

  • H-1B-Petitionen, die das Premium-Procesing durch Einreichung eines I-907 gleichzeitig mit ihrem I-129 beantragen (oder einen Antrag für eine Petition, die am oder nach dem 8. Juni eingereicht wurde) und von der Obergrenze ausgenommen sind, weil:
    • der Arbeitgeber von der Höchstgrenze befreit ist oder weil der Begünstigte an einer qualifizierten, von der Höchstgrenze befreiten Einrichtung, Körperschaft oder Organisation (wie z.B. einer Hochschule, einer gemeinnützigen Forschungsorganisation oder einer staatlichen Forschungsorganisation) beschäftigt sein wird; oder
    • der Begünstigte auf der Grundlage einer Conrad/IGA-Verzichtserklärung gemäß INA-Abschnitt 214(l) von einer Obergrenze befreit ist.

Am 22. Juni 2020 wird USCIS wieder das Premium-Procesing für alle anderen Petitionen, einschließlich Formular I-129, anbieten:

  • Alle H-1B-Petitionen mit Obergrenze (einschließlich derjenigen für das Finanzjahr 2021), einschließlich der Änderung des Status vom F1-Nichteinwanderer-Status, sowohl für Umstellung auf Premium-Procesing für Anträge, die bereits in Bearbeitung stehen, oder für neue Anträge, die vorab Premium-Procesing in Anspruch nehmen.
  • Alle anderen Anträge I-129 auf Nichteinwanderungsvisen in allen Kategorien, für die das Premium-Processing verfügbar ist und gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags in Anspruch genommen wird.

Alle Fristen für die Wiederaufnahme des Premium-Processings können sich ändern, da USCIS weiterhin mehr Anträge auf Premium-Processing entgegennimmt und USCIS wird alle Änderungen dieser Daten entsprechend bekannt geben. Mit anderen Worten, wenn USCIS feststellt, dass es von den Anträgen überwältigt wird, kann die Wiederaufnahme der Premium-Bearbeitung für die anderen Kategorien verschoben werden, bis genügend Personal zur Verfügung steht, um alle Anträge innerhalb des 15-tägigen Bearbeitungszeitrahmens zu bearbeiten.

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