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Greencard durch berufliche Tätigkeit

Was die arbeitsbezogenen Greencards betrifft, kann man sich für einige Greencard Kategorien auch ohne ein Stellenangebot von einem U.S. Arbeitgeber qualifizieren; für andere benötigt man ein Stellenangebot von einem U.S. Arbeitgeber und mann kann man die Greencard erst beantragen nachdem eine sog. „Labor Certification“ genehmigt wird. Hier finden Sie allgemeine Informationen über diese Greencard Möglichkeiten:


EB-1C für Multinationale Führungskräfte

Geschäftsinhaber und sonstige Führungskräfte können in den USA eine Filiale gründen, die die Tochtergesellschaft bzw. Schwestergesellschaft des Unternehmens ist, wo man im Heimatland arbeitet, und nachdem die Filiale mindestens ein Jahr aktiv ist, kann man die Greencard in der EB-1C Kategorie für internationale Führungskräfte beantragen.

Man kann sich folgendermassen für diese Greencard qualifizieren:

  • Die ausländische Firma muss die Muttergesellschaft bzw. eine Schwestergesellschaft der U.S. Firma sein. Schwestergesellschaft heisst, dass beide Firmen gemeinsame Besitzer haben. Z.B. ein Inhaber hält einen mehrheitlichen Anteil in beiden Firmen, oder die gleiche Inhabergruppe hält einen mehrheitlichen Anteil in beiden Firmen;

  • Der Antragsteller muss mehrere Stufen von Angestellten in der Firma leiten, oder eine spezifische Führungsfunktion in der Firma ausüben;

  • Der Direktor/Manager muss nachweisen, dass er mindestens 1 Jahr im Laufe der letzten drei Jahre für die ausländische Firma, die ihn versetzen will, gearbeitet hat.

Der grösste Vorteil mit dieser Kategorie ist, dass der Antragsteller nicht verpflichtet zu beweisen ist, dass kein qualifiziereter USA-Bürger sich um die Stellung im sog. Verfahren „Labor Certification“ beworben hat.


EB-1A für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

In dieser Greencard Kategorie ist kein Sponsor erforderlich. Es ist auch von Vorteil, dass der Antragsteller nicht verpflichtet zu beweisen ist, dass kein qualifiziereter USA-Bürger sich um die Stellung im sog. Verfahren „Labor Certification“ beworben hat, um sich für eine Greencard für außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Erziehung, Geschäfte, Kunst, oder Athletik zu qualifizieren, muss man zu den wenigen zählen, die sich in ihrem Fachgebiet, national oder international, ausgezeichnet haben.

Der Antragsteller muss entweder nachweisen, dass er einen anerkannten, internationalen Preis gewonnen hat, oder er muss mindestens drei der folgenden Beweise vorlegen:

  • Erweis für den Erhalt eines national oder international anerkannten Preises oder Auszeichnungen für außergewöhnliche Leistungen im gegebenen Fachgebiet;

  • Mitgliedschaft in einer Vereinigung im gegebenen Fachgebiet, in denen außergewöhnliche

  • Leistungen zur Qualifizierung vorausgesetzt sind;

  • Material, das in beruflichen oder handelsbezogenen Informationsschriften veröffentlicht wurde, oder Medienartikel über die außergewöhnlichen Leistungen des Antragstellers;

  • Beteiligung in Gremien oder Ausschüssen, wo die Person die Arbeit anderer in seinem Fachgebiet beurteilt hat;

  • Bedeutende wissenschaftliche, gelehrte, oder geschäftsbezogene Beiträge im gegebenen Fachgebiet;

  • Autorschaft von gelehrten Artikeln in Berufszeitschriften oder anderen Medien;

  • Wichtige Position in Organisationen oder in Instituten mit ausgezeichnetem Ruf;

  • Hohes Gehalt oder andere Entgeltung für geleistete Arbeit; oder

  • Andere vergleichbare Belege (z.B. Empfehlungsschreiben von anerkannten Experten im entsprechenden Fachgebiet.)


EB-1B für hervorragende Professoren und Forscher

Es gibt eine spezielle Greencard Kategorie für herausragende Professoren und Forscher, mit wenigstens drei Jahren Lehrtätigkeit oder Forschung in ihrem Bereich, die international für ihre Leistungen anerkannt wurden.

Der grösste Vorteil mit dieser Kategorie ist, dass der Antragsteller nicht verpflichtet zu beweisen ist, dass kein qualifiziereter USA-Bürger sich um die Stellung im sog. Verfahren „Labor Certification“ beworben hat.

Man kann sich als herausragender Professor oder Forscher wie folgt qualifizieren:

  • Der Antragsteller ist international anerkannt für herausragende Leistungen in seinem Fachgebiet;

  • Der Antragsteller besitzt wenigstens drei Jahre Lehrtätigkeit oder Forschenserfahrung in seinem Fachbereich;

  • Man hat ein Arbeitsangebot mit Garantie für Anstellung auf Lebenszeit, oder mit der Möglichkeit für Anstellung auf Lebenszeit, von einer Universität, oder eine gleichwertige Forschungsposition in einer Privatfirma die mindestens drei Forscher vollzeitig beschäftigt und die spezielle Leistungen in ihrem Forschungsgebiet vorweisen kann.

Um sich als international anerkannt zu qualifizieren, muss ein Antragsteller mindestens zwei der folgenden Beweise vorlegen:

  • Beweis für den Erhalt eines national oder international anerkannten Preises oder Auszeichnungen für außergewöhnliche Leistungen im gegebenen akademischen Fachgebiet;

  • Mitgliedschaft in einer Vereinigung im gegebenen akademischen Fachgebiet, in denen außergewöhnliche Leistungen zur Qualifizierung vorausgesetzt sind;

  • Material (wenn nötig, auf Englisch übersetzt), das in beruflichen Informationsschriften von andern über den Antragsteller veröffentlicht wurde über die außergewöhnlichen Leistungen des Antragstellers in seinem akademischen Bereich. Diese Dokumente müssen Titel, Datum, und Namen des Autors beinhalten.

  • Beweise für die Beteiligung in Gremien oder Ausschüssen, wo der Antragsteller die Arbeit anderer in seinem (oder ähnlichen) akademischen Fachgebiet beurteilt hat;

  • Beweis für originale Beiträge in seinem akademischen Gebiet;

  • Beweise für Autorschaft von gelehrten Büchern und Artikeln in gelehrten Fachzeitschriften mit internationaler Leserschaft, in seinem akademischen Fachgebiet.


EB-2 für überdurchschnittliche Fähigkeiten

Interessenten die sich nicht in der EB-1 Kategorie qualifizieren, die jedoch überdurchschnittliche Fähigkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Kunst, und Geschäfte haben, können sich in der EB-2 Kategorie in diesen Bereichen qualifizieren. Für diese Greencard muss man jedoch vor der Antragstellung den „Labor Certification“ Prozess erfolgreich abschliessen. In dieser Kategorie braucht ein Einwanderer einen „Arbeitgeber“, -eine U.S. Firma, eine gemeinnützige Organisation oder ein Erziehungsinstitut-, der den Einwanderungsantrag stellt.

Nachdem die „Labor Certification“ genehmigt ist, muss der Sponsor einen Antrag auf die Greencard in der EB-2 Kategorie für Person mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten in Wirtschaft, Kunst oder Geschäfte, stellen.

Zur Qualifizierung sind mindestens drei der folgenden Beweise erfordert:

  • Ein offizieller akademischer Beleg, - Abschluss, Diplom, Zeugnis oder ähnlicher akademischen Grad von einer Universität, Schule, oder einer anderen Lehranstalt;

  • Referenzen von Arbeitgebern, die bestätigen, dass der Antragsteller mindestens zehn (10) Jahre vollzeitig in seinem Beruf beschäftigt war;

  • Eine Lizenz oder Bestätigung die dem Antragsteller erlaubt seinen Beruf auszuüben;

  • Ein Lohn der eine überdurchschnittliche Leistung bestätigt;

  • Mitgliedschaft in Berufsorganisationen;

  • Anerkennung für spezielle Leistungen oder für spezielle Beiträge im gegebenen Arbeitsbereich, von gleichgestellten Fachleuten, Regierungsinstanzen, oder Geschäfts- bzw. Berufsorganisationen.

  • Unter bestimmten Umständen können auch andere, gleichwertige Belege vorgelegt werden.

In dieser Kategorie kann der Prozess der sog. „Labor Certification“ für verschiedene Antragsteller in den Bereichen Wissenschaft und Kunst manchmal vermieden werden (jedoch nicht in den Bereichen Geschäfte und Sport). Siehe unten, Schedule A, Group II
 Die „Labor Certification“ kann auch vermieden werden, wenn sich der Antragsteller für das „ National Interest Waiver“ qualifiziert (d.h. Verzicht auf die vorgeschriebene „ Labor Certification“ im nationalen Interesse der USA).


EB-2 für hochdiplomierte Fachkräfte

Hochdiplomierte Fachkräfte können sich in dieser EB-2 Greencard Kategorie qualifizieren. Eine „Labor Certification“ muss allerdings in dieser Kategorie erworben werden. Einwanderer in dieser Kategorie benötigen ebenfalls einen Arbeitgeber (U.S. Firma, gemeinnützige Organisation, oder Lehranstalt), der den Antrag auf die Greencard stellt.

Nachdem der Antragsteller die „Labor Certification“ erhalten hat, muss der Sponsor einen Antrag auf die Greencard für den hochdiplomierten Facharbeiter bei der Einwanderungsbehörde einreichen.

Folgende Belege sind zur Qualifzierung erfordert:

  • Ein offizieller akademischer Beleg (Diplom, Zertifikat, u.a.) der bezeugt, dass der Antragsteller einen hohen akademischen Grad in den USA erreicht hat, oder ein gleichwertiges Diplom im Ausland, oder

  • Ein offizieller akademischer Beleg, als Beweis, dass der Antragsteller ein Diplom von einer Universität in den USA (Bachelors Degree) oder ein equivalentes Diplom vom Ausland besitzt, und Briefe von jetzigen oder fürheren Arbeitgebern, die bestätigen, dass der Einwanderer, nach dem Erhalt des Universitätsdiploms, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Stellungen mit zunehmender Verantwortung in seinem Fachgebiet erreicht hat.

  • Wenn die Beschäftigung nicht als Profession anerkannt ist, muss ein Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass mindestens ein Universitätsdiplom erfordert ist, um die Arbeit in dieser Stellung auszuführen.

  • Beweise, dass die angebotene Stellung mindestens ein höheres Diplom erfordert (Erklärung des Arbeitgebers oder ein objektiver, fachbezogener Beleg). Der Arbeitgeber sollte beweisen, dass ein höheres Diplom im gegebenen Fachgebiet als Mindestesqualifikation anerkannnt ist.

  • Eine genehmigte „Labor Certification“ für eine Stellung, die einen Masters Degree als Qualifikation voraussetzt, und wenn eine gleichgestellte Berufserfahrung akzeptiert ist, muss sie mindestens 5 Jahre zunehmender Verantwortung im gegebenen Fachbereich nachweisen.

  • Anerkennung von Experten, Regierungsinstanzen oder Berufsorganisationen für spezifische Leistungen und bedeutende Beitrge im gegebenen Fachgebiet.

In dieser Kategorie kann der Prozess der sog. „Labor Certification“ für verschiedene Antragsteller in den Bereichen Wissenschaft und Kunst manchmal vermieden werden (jedoch nicht in den Bereichen Geschäfte und Sport). Siehe unten, Schedule A, Group II.


EB-3 für Diplomierte Fachkräfte und gelernte Facharbeiter

Diplomierte Fachkräfte und gelernte Facharbeiter können sich in der EB-3 Greencard Kategorie qualifizieren. In dieser Kategorie muss man jedoch eine Labor Certification beantragen. Auch müssen diese Einwanderer einen Arbeitgeber haben (eine Firma, eigennützige Organisation, oder Lehranstalt in den USA), die den Antrag bei der Einwanderungsbehörde stellt.

Nachdem der Antragsteller die „Labor Certification“ erhalten hat, muss der Arbeitgeber einen Antrag einreichen, der den Einwanderer in der EB-3 Kategorie für diplomierte Fachkräfte und gelernte Facharbeiter qualifiziert.

Der Sponsor muss beweisen:

  • dass er genügend Einkommen oder Anlagegut hat, um dem Einwanderer das vorgeschriebene Gehalt zu zahlen (prevailing wage). Dies ist der Durchschnittslohn, den Arbeiter, in einer gleichen oder ähnlichen Position, in einer bestimmten Region verdienen.

Der Einwanderer muss beweisen:

  • dass er die erforderte Qualifizierung für die Stellung besitzt. Um sich als ausgebildete Fachkraft zu qualifizieren, muss der Antragsteller ein Universittsdiplom im gegebenen oder in einem ähnlichen Fachbereich haben; der gelernte Facharbeiter benötigt mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung im gegebenen Gebiet, oder mehr, wenn die Stellung es verlangt.


Labor Certification

Um sich in der EB-2 oder EB-3 Greencard Kategorie zu qualifizieren, muss der einwandernde Arbeiter zuerst eine „Labor Certification“ erhalten.

„Labor Certification“ ist das Verfahren indem der Arbeitgeber, der dem einwandernden Arbeiter eine Stellung geben möchte, zu beweisen versucht, dass ein qualifizierter und bereitwilliger U.S. Arbeiter für die Stellung nicht zur Verfügung steht. Meistens genügt es, wenn man die Stellung auf dem lokalen Arbeitsmarkt inseriert und dadurch nachweist, dass kein lokaler Arbeitnehmer für den Posten qualifiziert ist, oder kein Arbeiter den Posten annehmen will.

Es muss bewiesen werden, dass die Anstellung des ausländischen Antragstellers keine negativen Folgen auf die lokale Lohnstruktur hat. Der Sponsor muss den vorgeschriebenen Lohn zahlen („prevailing wage“), das heisst, den Durchschnittslohn zahlen, den lokale Arbeiter in einer gleichen oder ähnlichen Stellung verdienen (auf Statistiken des Arbeitsministeriums begründet).

Wenn die „Labor Certification“ vom Arbeitsministerium genehmigt ist, kann der Arbeitgeber einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde einreichen, um den Einwanderer in der EB-2 oder EB-3 Greencard Kategorie zu qualifizieren.

Unter vereinzelten Bedingungen sind verschiedene Berufe von der Notwendigkeit freigestellt, eine „Labor Certification“ zu beantragen.

Zwei Berufe in der EB-3 Kategorie, für die eine „Labor Certification“ nicht erfordert ist, sind:

  1. Physiotherapeuten - wenn man die nötige Ausbildung hat um das Examen für die Berufslizenz anzugehen im Staat wo man praktizieren möchte;

  2. Berufskrankenschwester, die das NCLEX-RN Examen von der CGFNS (Commission on Graduates in Foreign Nursing Schools) bestanden haben, oder, die eine uneingeschränkte Berufslizenz in dem Staat erhalten haben, wo sie arbeiten möchten.


Greencard im nationalen Interesse der USA (National Interest Waiver)

Um sich für eine Greencard „im nationalen Interessen der USA“ zu qualifizieren, müssen die folgenden drei Bestimmungen erfüllt sein:

1. Der Bereich in dem der Antragsteller arbeiten wird ist „wesentlich und umfangreichlich wertvoll“. Unter diese Bereich fallen die folgenden:

  • Verbesserung der U.S. Wirtschaft;

  • Verbesserung der Löhne under Arbeitsbedingungen;

  • Verbesserung der Ausbildung von Kindern und unterqualifizierten Arbeitern;

  • Verbesserung der Gesundheitsversorgung;

  • Bereitstellung von erschwinglichen Wohnungen für junge oder ältere minderbemittelte U.S. Bürger;

  • Umweltverbesserung und produktive Nutzung der Naturschätze;

2. Die Anstellung des Kandidaten ist auf nationaler Ebene nutzvoll.

3. Die Anstellung des ausländischen Antragstellers ist im nationalen Interesse wesentlich.


Sonderbestimmung in der EB-2 Kategorie für Wissenschaftler und Künstler

Antragsteller mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft und Kunst (nicht in den Bereichen Geschäfte oder Sport), können eine Freistellung von der Labor Certification (Arbeits Zertifizierung) erhalten, wenn sie die Voraussetzungen in der sog. Schedule A, Group II) Liste A, Gruppe II erfüllen.

Ein Kandidat kann sich wie folgt unter Schedule A, Group II qualifiziern:

  • der ausländische Kandidat hat einen weitverbreiteten Ruf und internationale Anerkennung von anerkannten Experten auf seinem Gebiet erhalten;
  • der Antragsteller hat im vergangenen Jahr in einer Position gearbeitet, und beabsichtigt in den USA in einer Position zu arbeiten, die überdurchschnittliche Fähigkeiten erfordert, und er hat Beweise für seine Leistung von mindestens zwei der folgenden Gruppen:
    • International anerkannte Preise und Auszeichnungen für hervorragende Leistungen; 
      Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, die eine herausragende Leistung erfordern;
    • Veröffentlichte Artikel in der Fachpresse über den Antragsteller (mit Titel, Datum und Autor); 
      Teilnahme an einem Gremium, einzeln oder als Gutachter der Arbeit anderer, im selben oder in einem gleichgestelten Gebiet;
    • Originelle wissenschaftliche Forschungsbeiträge von großer Bedeutung; 
      Urheberschaft von veröffentlichten wissenschaftlichen Artikeln in Zeitschriften mit internationaler Verbreitung; oder
    • Anteilnahme in künstlerischen Ausstellungen in mehr als einem Land.

 

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