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Einbürgerung
Einbürgerung ist der Prozess durch den ein Greencardbesitzer die Amerikanische Staatsbürgerschaft erhällt. Es gibt verschiedene Grundbestimmungen, die jeder Antragsteller befolgen muss, jedoch gibt es unterschiedliche Wartezeiten.
Die Grundvoraussetzungen sind:
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Eintritt in die USA als Greencardbesitzer (rechtmässiger Dauerbewohner) muss gewährt sein.
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Die meisten Greencardbesitzer müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Greencard sein, ehe sie einen Antrag für Einbürgerung einreichen können. Ehepartner von US Bürgern können den Antrag auf Staatsbürgerschaft 3 Jahre nach dem Erhalt der Greencard stellen.
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Man sollte sich nicht länger als 6 fortlaufende Monate ausserhalb den USA aufgehalten haben während der letzten 5 Jahre (3 Jahre für Ehepartner von US Bürgern), oder bevor der Beendigung des Naturalisierungsprozesses.
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Man muss wenigstens die Hälfte der Zeit in den USA gelebt haben.
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Man muss seit mindestens 3 Monaten in dem Staat leben, wo der Einbürgerungsantrag eingereicht wird.
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Man muss Englisch lesen, schreiben, und sprechen können (die Sprachkenntnisse werden im Laufe des Interviews getestet).
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Man muss die Grundbegriffe der US Geschichte und Regierung kennen und verstehen (wird ebenfalls während des Interviews getestet).
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Antragsteller müssen moralisch charakterfest sein, die Prinzipien der US Konstitution respektieren, und vorhaben, die Ordnung und das Wohl der USA zu fördern.Das heisst, man sollte nicht inhaftiert, oder eines Verbrechens beschuldigt gewesen sein, und man sollte bereit sein, das Regierungssystem der USA zu unterstützen.
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Mann muss mindestens 18 Jahre alt sein zum Zeitpunkt der Antragstellung.Kinder unter 18 Jahren können eingebürgert werden, wenn ihre Eltern ihren Antrag sponsern.
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Man erhällt die US Staatsbürgerschaft nicht automatisch; man ist frei sie zu wählen, aber man muss einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde einreichen.
Diese Beispiele geben nur Hinweise auf mögliche Optionen.Bitte betrachten Sie diese Informationen nicht als rechtliche Beratung.Jede Situation ist verschieden, und sollte in einem persönlichen Gespräch mit einem kompetenten Einwanderungsanwalt besprochen werden.


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