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Spezial-Fachkraft/ Ausgebildeter Fachmann (H-1B Visum) Das Visum, das die meisten U.S. Arbeitgeber beantragen für ausländische Fachkräfte die sie einstellen möchten, ist das H-1B Visum für Fachkräfte und Angestellte in sog. "Spezialpositionen". (Es möglich, dass ausländische Bewerber ihre eigene Gesellschaft in den USA gründen, die sie für dieses Visum sponsert.) ![]() Das H-1B Visum wird normalerweise für drei Jahre genehmigt, und kann für drei Jahre verlängert werden (bis zu maximal 6 Jahren, ohne zwischendurch einen 2-jährigen Aufenhalt im Heimatland zu erfüllen). Jedoch kann man ein H-1B Visum auch nach 6 Jahren verlängern, wenn man seit mehr als einem Jahr einen Antrag für die Labor Certification gestellt hat, oder wenn die Labor Certification und die I-140 Petition für den Daueraufenhalt genehmigt wurden. Man muss im Auge behalten, dass die H-1B Visen einer jährlichen Quota von 65,000 Visen unterliegen. Diese Visen sind schnell vergeben. Zusätzlich werden noch 20,000 H-1B Visen für Absolventen mit einem Master Diplom (oder einem anderen höheren Diplom) in Amerika abgeschlossen hat. Von den 65,000 Visen sind 5,400 für Bürger aus Singapur und 1,400 für Chileaner bestimmt. H-1B Visen für folgende Arbeitgeber unterliegen keine Quote: Universitäten (öffentlich und privat, gemeinnützig), ähnliche gemeinnützige oder öffentlich Forschungsorganisationen. Die jährlichen Quoten beginnen am 1. Oktober, und neue H-1B Anträge werden ab 1. April angenommen. Oft ist die Quote schon vor dem 1. Oktober erreicht, deshalb muss man so schnell wie möglich den Antrag nach dem 1. April stellen.
Man kann ein H-1B Visum folgendermassen beantragen: Wenn der Antragsteller sich (mit den meisten Nichteinwanderungsvisen) legal in der USA aufhällt, kann er in der USA eine Aufenthaltsstatusveränderung zum H-1B Visum bei der Einwanderungsbehörde (CIS) beantragen. Wenn der Antragsteller sich ausserhalb der USA aufhällt, oder wenn er ohne Visum legal in der USA ist (mit dem Visa Waiver), dann muss die U.S. Firma die ihn sponsern möchte einen Antrag an die Einwanderungsbehörde (CIS) stellen. Wenn CIS den Antrag genehmigt hat, muss der ausländische Antragsteller einen Visumsantrag beim U.S. Konsulat im Land, wo er seinen Wohnsitz hat, einreichen.
Diese Beispiele geben nur Hinweise auf mögliche Optionen.Bitte betrachten Sie diese Informationen nicht als rechtliche Beratung.Jede Situation ist verschieden, und sollte in einem persönlichen Gespräch mit einem kompetenten Einwanderungsanwalt besprochen werden. ![]() |
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© 2003 Anthony Olson, P.A. All logos and trade marks or names are the property of their respective owners and are used for identification purposes only. Page uploaded 11/27/2007. |
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